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Erneuerbare Energie

Aufgrund der Menge an dezentralen Erzeugungsanlagen, der Vielfalt an Gesetzesgrundlagen und Förderungen sowie der unterschiedlichsten Voraussetzungen für diese Förderung sind viele Fachbereiche bei den zuständigen Netzbetreibern in dieses Thema eingebunden.
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Mit uns sind Sie gewappnet für Änderungen bei dezentraler Erzeugung.

Die Förderung dezentraler Erzeugung stellt die Versorgungsunternehmen und Netzbetreiber in regelmäßigen Abständen vor neue und teils oft schwierigen Herausforderungen. Durch die kontinuierliche Anpassung der Gesetzesgrundlagen, wie z. B. dem EEG oder dem KWK-G, stehen die Netzbetreiber in der Verantwortung, oft auch nur für eine kleine Anzahl von dezentralen Erzeugungsanlagen tiefgreifende Anpassungen und Änderungen in Ihren IT- Systemen und Prozessen vorzunehmen.

Unterstützung bei der Anpassung von IT-Systemen und Prozessen

Dabei müssen auch die Vielzahl der verschiedenen Vermarktungsarten, z. B. Direktvermarktung nach Marktprämienmodell, EEG – Vergütung, Ausschreibungen, berücksichtigt und in den IT- Systemen und Prozessketten angepasst, oder auch neu formuliert werden.

Hinzu kommt, dass die Netzbetreiber verpflichtet sind, den Betreibern die Vergütung für erneuerbare Energien spätestens bis zum 15. des Folgemonats zukommen zu lassen.

Diese Anpassungen binden viele Ressourcen aus verschiedenen Bereichen. Oft gibt es in den Unternehmen nur wenige Experten für erneuerbare Energien, was dazu führen kann, dass Anforderungen nicht fristgerecht oder auch nicht ausreichend umgesetzt werden.

Unsere Spezialisten bereiten Sie auf zukünftige Änderungen vor, prüfen den IST-Zustand Ihrer IT-Systeme und Prozesse, unterstützen Sie bei den nötigen Anpassungen und informieren Anlagenbetreiber und Fachverbände über Änderungen der Abrechnungsmodalitäten.


Darüber hinaus prüfen wir die Korrektheit von Einspeiseabrechnungen:

  • vom Netzbetreiber an die Anlagenbetreiber bei Teilnahme am Gutschriftsverfahren.
  • vom Anlagenbetreiber an die Netzbetreiber bei eigener Rechnungsstellung durch den Anlagenbetreiber
  • bei Entschädigungsrechnungen nach § 15 EEG.

Beispielprojekte

Einführung „Berücksichtigung der Höchstbemessungsleistung durch das EEG 2014“

Mit dem Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2014 zum 01.08.2014 wurde für alle bestehenden Biomasseanlagen die sogenannte Höchstbemessungsleistung eingeführt.
Bevor die Berechnung der Höchstbemessungsleistung in das IT-System übernommen werden konnte, wurden durch unsere Einspeiseexperten zunächst folgende Fragen geklärt:

  • Welche Menge wird für die Berechnung der Höchstbemessungsleistung herangezogen, die eingespeiste oder die erzeugte Energie?
  • Welche Leistung ist die tatsächlich „installierte Leistung“?

Nach Klärung dieser Fragen konnten die Abrechnungsschritte für die betroffenen Anlagen neu definiert und angepasst werden. Die Berechnung der Höchstbemessungsleistung erfolgt nun auf den einzelnen Monatsabrechnungen und wird über die 13. Abrechnung oder über die Endabrechnung auf das ganze Kalenderjahr gesehen korrigiert.

Implementierung eines Einspeise-Abrechnungstools

Ein großer deutscher Netzbetreiber hat sich aufgrund von wachsender Komplexität der Abrechnung für erneuerbare Energien dazu entschlossen, ein noch nicht in der Praxis verwendetes und getestetes Tool für die Einspeiseabrechnung zu implementieren.
Nach den ersten Prozesstests im Testsystem stellte sich heraus, dass die vordefinierten Messkonzepte dieses Tools nicht mit den Messkonzepten des Netzbetreibers harmonisierten und somit nicht abrechenbar waren.
Bevor das Tool in das Produktivsystem überführt wurde, formulierten wir die Anforderungen für die Anpassung der Definition der Messkonzepte, damit eine korrekte Abrechnung und gleichzeitig korrekte Bilanzierung der Mengen gewährleistet war. Neue Messkonzepte wurden im Tool implementiert, umfänglich getestet und erfolgreich abgenommen.
Außerdem legten wir die Vorgaben fest, wie Bestandsanlagen im neuen Tool abgebildet werden sollen, und bauten den Neuanlagenprozess anhand dieser Erkenntnisse auf.
Auch die Abrechnungsformulare wurden nach unseren Vorgaben angepasst und die Anlagenbetreiber über die neuen Formulare und deren Aufbau durch uns informiert und aufgeklärt. Somit konnten Belastungsspitzen für den Fachbereich aufgrund möglicher Nachfragen der Anlagenbetreiber vermieden und das Tagesgeschäft entlastet werden.
Für den Fachbereich erstellten wir einen Katalog, wie einzelne Messkonzepte mithilfe des neuen Abrechnungstools im IT-System zu erfassen sind.
Dank dieser Maßnahmen konnte die Einführung des neuen Abrechnungstools ohne nennenswerte negative Auswirkungen abgeschlossen werden. Auch die vereinzelten Beschwerden einiger Anlagenbetreiber konnte durch unsere Informationspolitik entschärft und zur Zufriedenheit aller behoben werden.

Umstellung der Abschlagsfälligkeiten bei JAV­-Abrechnungen

Durch den regen Zubau von kleinen dezentralen Erzeugungsanlagen und die damit einhergehende steigende Auszahlung von Einspeisevergütungen über monatliche Abschläge wurde die Fälligkeit der monatlichen Abschläge vom 1. des Folgemonats nach der Einspeisung auf den 15. des Folgemonats verlagert.
Um Beschwerden und Außenwirkung so gering wie möglich zu halten, haben wir folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Bildung und Leitung einer eigenständigen Telefon-Hotline
  • Sprachregelung für Hotline-Mitarbeiter
  • Aufstellung eines Eskalationsleitfadens
  • Versand eines ausführlichen Informationsschreibens an betroffene Anlagenbetreiber
  • Vorlagen für Antwortschreiben
  • Umfassende Dokumentation der eingehenden Beschwerden und der ergriffenen Eskalationsmaßnahmen

Mithilfe dieser Schritte wurde das Beschwerdepotenzial auf ein Minimum reduziert.