Mit uns sind Sie gewappnet für Änderungen bei dezentraler Erzeugung

Die Förderung dezentraler Erzeugung stellt die Versorgungsunternehmen und Netzbetreiber in regelmäßigen Abständen vor neue und teils oft schwierigen Herausforderungen.

Durch die kontinuierliche Anpassung der Gesetzesgrundlagen, wie z.B. dem EEG oder dem KWK-G stehen die Netzbetreiber in der Verantwortung, oft auch nur für eine kleine Anzahl von dezentralen Erzeugungsanlagen, tiefgreifende Anpassungen und Änderungen in Ihren IT- Systemen und Prozessen vorzunehmen. 

Dabei müssen auch die Vielzahl der verschiedenen Vermarktungsarten, z.B. Direktvermarktung nach Marktprämienmodell, EEG – Vergütung, Ausschreibungen, berücksichtigt und in den IT- Systemen und Prozessketten angepasst, oder auch neu formuliert werden.

Hinzu kommt, dass die Netzbetreiber verpflichtet sind, den Betreibern die Vergütung für erneuerbare Energien spätestens bis zum 15. des Folgemonats zukommen zu lassen.

Diese Anpassungen binden viele Ressourcen aus verschiedenen Bereichen. Oft gibt es in den Unternehmen nur wenige Experten für erneuerbare Energien, was dazu führen kann, dass Anforderungen nicht fristgerecht oder auch nicht ausreichend umgesetzt werden.

Unsere Spezialisten bereiten Sie auf zukünftige Änderungen vor, prüfen den IST- Zustand Ihrer IT- Systeme und Prozesse, unterstützen Sie bei den nötigen Anpassungen und informieren Anlagenbetreiber und Fachverbände über Änderungen der Abrechnungsmodalitäten.

Darüber hinaus prüfen wir die Korrektheit von Einspeiseabrechnungen:

  • vom Netzbetreiber an die Anlagenbetreiber bei Teilnahme am Gutschriftsverfahren.
  • vom Anlagenbetreiber an die Netzbetreiber bei eigener Rechnungsstellung durch den Anlagenbetreiber
  • bei Entschädigungsrechnungen nach § 15 EEG.

Beispielprojekte: