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EEG-Testierung

Wir entwickeln qualifizierte Lösungsansätze unter Berücksichtigung von sich stetig ändernden gesetzlichen Anforderungen (EEG, EnWG, EU-Richtlinien).
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So entlasten Sie Ihre Fachbereiche und erhöhen die Qualität der Stamm- und Bewegungsdaten.

Aufgrund der Menge an dezentralen Erzeugungsanlagen, der Vielfalt an Gesetzesgrundlagen und Förderungen sowie der unterschiedlichsten Voraussetzungen für diese Förderung sind viele Fachbereiche bei den zuständigen Netzbetreibern in dieses Thema eingebunden. Diese Komplexität und Mannigfaltigkeit führt oft dazu, dass durch kleine Unachtsamkeiten, egal in welchem Bereich, die Auswirkungen in einem direkt oder indirekt angeschlossenen Bereich groß sein können.

Ein Beispiel: Werden Einspeisemengen zu hoch oder zu gering vergütet, ist davon nicht nur der Anlagenbetreiber betroffen, sondern auch die Bilanzierung des Verteil- und des Übertragungsnetzbetreibers, ggf. der Lieferant, der die direktvermarktete Energie abnimmt, dessen Bilanzkreis, ein dritter Lieferant, der aufgrund der falschen Bilanzierung zu viel oder zu wenig Energie eingekauft hat, und letztlich auch der Stromkunde durch die EEG-Umlage.

Zur Qualitätssicherung hat der Gesetzgeber verschiedene Regulierungsmechanismen geschaffen. Dazu gehört auch, dass der Verteilnetzbetreiber die gezahlte Einspeisevergütung, welche er sich vom Übertragungsnetzbetreiber zurückholen möchte, anlagenscharf durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testieren lassen muss.

Diese Testierung stellt die Netzbetreiber regelmäßig jedes Jahr vor personelle Engpässe, da sie aufgrund der Menge der Daten sehr umfangreich ist. Dazu kommen festgesetzte Fristen, zu denen eine Testierung bei dem zuständigen Übertragungsnetzbetreiber eingegangen sein muss. Dadurch bleibt oft das Tagesgeschäft des zuständigen Fachbereiches liegen, was wiederum eine Kette von Verzögerungen bei anderen Bereichen auslösen kann.

Als erfahrene Einspeise-Experten übernehmen wir den kompletten Prozess der Testierung:

  • Analyse der vorhandenen Stamm- und Bewegungsdaten
  • Plausibilitätsprüfung
  • Veranlassung und Prüfung notwendiger Korrekturen im Abrechnungssystem
  • Abstimmung mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
  • Dokumentation der Nachweise für Vergütungsanspruch (anlagenscharf)
  • Erstellung der Meldedatei an den Übertragungsnetzbetreiber
  • Regelmäßiges Reporting an den Auftraggeber

Mit diesen und weiteren Maßnahmen entlasten wir Ihre Fachbereiche, prüfen gleichzeitig die Datenqualität der Einspeiseanlagen in Ihrem IT-System und verhindern Verzögerungen in Ihrem Tagesgeschäft.

Beispielprojekt

Testierung für ca. 70.000 Einspeiseanlagen

Ein deutscher Netzbetreiber beauftragte uns mit der Erstellung der Testatsmeldedatei und fristgerechten Meldung an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber.

Wir teilten die Einspeiseanlagen auf die verschiedenen Energieträger auf (Wind, PV, Biomasse, Wasserkraft) und legten für jeden einzelnen Energieträger die Kriterien der Plausibilitätsprüfung fest.

Ein Auszug aus dem Kriterienkatalog für Biomasse:

  • EEG-Anlagenschlüsse unverändert?
  • Stimmt Vergütungssatz mit technischer Inbetriebnahme überein?
  • Entsprechen die Angaben in der Konformitätserklärung den gesetzlichen Vorgaben?
  • Sind Boni entsprechend der Konformitätserklärung ausgezahlt worden?
  • Ist die vergütete KWK-Menge korrekt?
  • Wurde die Höchstbemessungsleistung berücksichtigt?
  • Liegen alle Nachweise für die Vermarktungsart vor?
  • Sind die erzeugten Mengen anhand der installierten Leistung plausibel?
  • Wurden die einzelnen Vergütungskategorien anhand der Bemessungsleistung korrekt befüllt?
  • Gab es neue Gerichtsurteile oder Empfehlungen der EEG- Clearingstelle, die berücksichtigt werden müssen?

Mithilfe dieser Prüfungsschritte konnten wir verschiedene Anlagen in Cluster zusammenfassen und die Stamm- und Bewegungsdaten auf Plausibilität prüfen. Dadurch konnten wir eine immense Zeitersparnis erzielen und gleichzeitig eine Prüfung aller Anlagen gewährleisten.
Sobald eine Anlage nur bei einem Prüfschritt nicht 100% plausibel war, wurde diese einzeln geprüft und, wenn nötig, der Korrekturauftrag an die zuständige Abteilung weitergeleitet, die Umsetzung überwacht und das Ergebnis nach einer Kontrolle abgenommen.

Die geprüften Anlagen sowie alle erforderlichen Nachweise wurden an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übergeben, welche aufgrund unseres Vorgehens keine nennenswerten Beanstandungen hatte.

Folglich konnte die Meldedatei fristgerecht an den zuständigen Netzbetreiber übergeben werden.