Erklärung zur Barrierefreiheit
Rechtliche Grundlagen
Wir (enability GmbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten.
Wir fallen aktuell nicht unter die folgende Rechtsvorschrift: Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) und erklären auf freiwilliger Basis.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.enability.de/
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Vorschriften zur Barrierefreiheit (ThürBarrWebG) vereinbar. Grundlage der Erstellung dieser Barrierefreiheitserklärung ist die Selbstbewertung in Form des WCAG-Tests und einer redaktionellen Überprüfung der Inhalte.
Die Überprüfung der Einhaltung wurde am 01. September 2025 vorgenommen.
Geprüfte Barrierefreiheit
Die Webseite wurden auf Barrierefreiheit geprüft und entspricht weitgehend den folgenden Normen:
- Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG)
- BITV 2.0
Etwaige Abweichungen werden unter den nachfolgenden Punkten „unvollständige barrierefreie Gestaltung“ und „bestehende Mängel und Optimierungen“ aufgeführt.
Unvollständige barrierefreie Gestaltung
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht oder nicht vollständig barrierefrei gestaltet:
- Das Angebot enthält bislang keine Informationen in leichter Sprache.
- Videoaufzeichnungen werden aktuell noch ohne Untertitel veröffentlicht. Sie liegen ohne Audiodeskription und Volltext-Alternative vor.
- Broschüren und Formulare als PDF sind aktuell nicht barrierefrei. Sie werden in barrierearmer bzw. barrierefreier Version erstellt bzw. durch eine barrierefreie Version ersetzt, sobald diese vorliegt.
Noch bestehende Mängel und Optimierungen
Für die nachfolgenden inhaltlichen und technischen Aspekte bestehen noch vereinzelte Mängel. Redaktionell sind bereits verschiedene Anpassungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit geplant. Folgende Maßnahmen werden ergriffen, um den Anforderungen an die Barrierefreiheit vollständig zu erreichen:
- ältere PDF- und MS-Office-Dokumente werden verbessert
- Title und Alt-Tags entsprechen nicht immer den gewünschten Anforderungen (Textlänge, fehlende oder doppelte Auszeichnungen)
- Bilder werden mit alternativen Texten versehen
Wir beabsichtigen, die genannten Maßnahmen in einem absehbaren Zeitraum umzusetzen. Neue Seiteninhalte werden von der Redaktion vor der Veröffentlichung auf Barrierefreiheit geprüft.
Kontakt der enability GmbH, um Barrieren zu melden:
Die enability GmbH ist bestrebt, den barrierefreien Zugang zu ihren im Web angebotenen Inhalten und Leistungen stetig zu optimieren. Wir bitten Sie deshalb, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen. Für Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind wir offen und dankbar. Verstöße können Sie hier melden:
enability GmbH
Am Bahnhof 18
07570 Harth-Pöllnitz / OT Niederpöllnitz
Durchsetzungsverfahren
Sofern nach Ihrer Rückmeldung an uns keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde und Sie der Ansicht sind, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen nach dem ThürBarrwebG wenden. Diese erreichen
Sie unter:
Der Beauftragte der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen
Joachim Leibiger
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt
Telefon: +49 361 573 811 741
E-Mail: vz_bmb@tmasgff.thueringen.de